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Aus­wir­kun­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­tion

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom, 04.10.2020, 12:58 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 6348x gelesen

Rom [ENA] Die von der EU-Kom­mis­sion beauf­tragte „Hoch­ran­gige Gruppe zu den Aus­wir­kun­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­tion der EU-Arbeits­märkte“ hatte im April 2019 einen betreffenden Bericht präsentiert, der unter ande­rem im Vor­schlag eines ein­heit­li­chen digi­ta­len Fens­ters („Digi­tal Sin­gle Win­dow“) auf EU-Ebene kulminierte. Es hat gewisse Par­al­le­len zu dem vor­ge­schla­ge­nen Modell

einer „Digi­ta­len Sozia­len Siche­rung“ (DSS), unter­schei­det sich aber auch in wesent­li­chen Punk­ten. Auf Grund­ des Berichts der Gruppe hat die EU-Kom­mis­sion die Wis­sen­schaft­le­rin Daisy Ogembo und den Wis­sen­schaft­ler Vili Leh­don­vita aus Oxford den Auftrag gegeben hat, die Durch­führ­bar­keit des Kon­zepts zu unter­su­chen und hierzu Vor­schläge zu machen. Die Auto­rin und der Autor des Berichts spre­chen sich für die zweite Vari­ante aus, ein zen­tra­li­sier­tes Sys­tem, und schla­gen ein Pilot-Pro­jekt auf frei­wil­li­ger Basis vor, mit einem Kern beste­hend aus Däne­mark und Est­land. In einem wei­te­ren Schritt könnte dann auf euro­päi­scher Ebene gesetz­li­che Grund­la­gen geschaf­fen wer­den, die das Sys­tem

ver­bind­lich für Platt­form­be­trei­bende und Platt­form­ar­beits­kräfte macht. Die Nut­zung des Sys­tems durch die Steuer- und Sozi­al­be­hör­den der Mit­glied­staa­ten ist jedoch frei­wil­lig. Eine wei­tere Option wäre, eine euro­päi­sche Insti­tu­tion mit der Auf­gabe der zen­tra­len Agen­tur zu beauf­tra­gen, etwa die neu gegrün­dete euro­päi­sche Arbeits­be­hörde. Dies würde jedoch einer wei­te­ren gesetz­li­chen Basis auf euro­päi­scher Ebene bedür­fen. Aus­gangs­punkt des „Oxford-Berichts" ist die Fest­stel­lung, dass Platt­form­ar­bei­tende in aller Regel selb­stän­dige Auf­trag­neh­mende sind und daher die Befol­gung von Steuer- und Sozi­al­ab­ga­ben­pflich­ten deut­lich nied­ri­ger ist als die der Arbeit­neh­men­den, bei denen

bereits an der Quelle ein Abzug erfolgt. Im Fall von Platt­form­ar­bei­ten­den kommt noch hinzu, dass diese oft im glei­chen Zeit­raum meh­rere Tätig­kei­ten durchziehen , mög­li­cher­weise in ver­schie­de­nen Beschäf­ti­gungs­for­men, und das nicht nur in einem, son­dern im recht­li­chen Gel­tungs­be­reich meh­re­rer Län­der. Kon­se­quenz ist, dass ihr Ein­kom­men mög­li­cher­weise in meh­re­ren Län­der zu ver­steu­ern ist (bzw. Sozi­al­ab­ga­ben unter­liegt). Noch kom­ple­xer wer­den die Ver­hält­nisse, wenn die Platt­form außer­halb der EU loka­li­siert ist.Die Lücken in der Steuer- und Bei­trags­er­he­bung bewir­ken nicht nur unfaire Wett­be­werbs­vor­teile von Unter­neh­men, die Platt­form­ar­beit nut­zen. Sie pro­du­zie­ren auch ein

Seg­ment von Erwerbs­tä­ti­gen mit unzu­rei­chen­der Absi­che­rung in der Ren­ten­ver­si­che­rung und ande­ren Zwei­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung. Auf der ande­ren Seite hin­ter­las­sen platt­form­ver­mit­telte Erwerbs­tä­tig­kei­ten digi­tale Spu­ren und damit Chan­cen, eine ange­mes­sene Besteue­rung und Zah­lung von Sozi­al­ab­ga­ben zu unter­stüt­zen. Diese Chance ver­su­chen sich einige Mit­glied­staa­ten der EU zunutze zu machen und for­dern Ein­kom­mens­da­ten von Platt­form­ar­bei­ten­den direkt bei den Platt­form­be­trei­bern an. Zu die­sen Län­dern gehö­ren Est­land, Däne­mark und Frank­reich. Ihre Erfah­run­gen bil­den den Aus­gangs­punkt für ein­ge­hen­dere Unter­su­chun­gen und Schluss­fol­ge­run­gen.

Das vor­ge­schla­gene Sin­gle Digi­tal Win­dow soll vor allem dazu die­nen, eine Frag­men­tie­rung der Berichts­pflich­ten und ihres For­mats zu ver­hin­dern, kon­kret: Es soll ver­mie­den wer­den, dass 28 (jetzt 27) Mit­glied­staa­ten ihre eige­nen Sys­teme, For­mate und Pro­to­kolle ent­wi­ckeln, anhand derer die Platt­for­men berich­ten müs­sen, mög­li­cher­weise sogar noch dif­fe­ren­ziert nach ver­schie­de­nen Emp­fän­ger-Behör­den.

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